CURRICULUM DES ÖVIP
1. Theorieausbildung
Vorbemerkungen
1. Die methodenspezifische Ausrichtung der Psychotherapieausbildung im ÖVIP ist die der Individualpsychologie.
In
der Tradition und im Selbstverständnis des Österreichischen Vereins für
Individualpsychologie ist individualpsychologische Psychotherapie ein
tiefenpsychologisches psychotherapeutisches Verfahren, für welches die
Annahme unbewusster psychischer Aktivitäten von zentraler Bedeutung ist.
Individualpsychologische
Psychotherapeuten versuchen, die vielschichtigen bewussten und
unbewussten lebensstiltypischen Wahrnehmungen, Befürchtungen, Wünsche,
Phantasien etc. (kurz: Apperzeptionen) von Patienten in ihrem komplexen
Zusammenhang und in ihrer vielschichtigen Bedeutung für die Ausbildung
psychopathologischer Zustandsbilder zu verstehen; und Patienten zu
helfen, neue Erlebnis, Entscheidungs und Handlungsspielräume zu
eröffnen.
Die hochfrequente, langfristige individualpsychologische
Analyse von Erwachsenen zielt auf das Deuten und Bewusstwerden von
Unbewusstem ab und findet zumeist im Sessel-Sessel-Setting oder
Sessel-Couch-Setting bei zwei bis vier Therapiesitzungen pro Woche
statt. Von großer Bedeutung ist unter anderem das Verstehen von
Übertragung und Widerstand, Abwehr und Sicherung.
Unter
Berücksichtigung der jeweiligen Psychotherapieindikation, der gegebenen
institutionellen Rahmenbedingungen, der akut gegebenen Möglichkeiten
etc. wird mit einzelnen Erwachsenen auch in anderen Settings
gearbeitet; wobei die spezifische methodische Ausgestaltung der
psychotherapeutischen Arbeit jedenfalls vom je entfalteten
tiefenpsychologischen Verständnisrahmen abhängig gemacht wird.
Individualpsychologische Psychotherapie wird überdies in der Arbeit mit
Paaren und Familien sowie in Gruppen geleistet.
Individualpsychologische Psychotherapie wendet sich an Patienten mit
unterschiedlichen Symptombildungen sowie an Patienten aus
unterschiedlichen Altersgruppen, insbesondere auch an Kinder und
Jugendliche.
2. Die fachspezifische Psychotherapie-Ausbildung
des ÖVIP schließt mit der Graduierung zum Individualpsychologischen
Analytiker bzw. zur Individualpsychologischen Analytikerin ab.
Im
Zuge dieser Ausbildung wird die Qualifikation zur umfassenden Ausübung
von individualpsychologischer Psychotherapie (im Sinne des § 1 des
Psychotherapiegesetzes) vermittelt.
3.
Im Anschluss an die Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker
bzw. zur Individualpsychologischen Analytikerin ist es möglich, im ÖVIP
zwei Formen der psychotherapeutischen Weiterbildung abzuschließen:
Im
Zuge der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. zur Individualpsychologischen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin werden in vertiefender Weise
spezifische Qualifikationen zur psychotherapeutischen Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen vermittelt.
Im Zuge
der Weiterbildung zum Individualpsychologischen
Gruppenpsychotherapeuten bzw. zur Individualpsychologischen
Gruppenpsychotherapeutin werden in vertiefender Weise spezifische
Qualifikationen zur psychotherapeutischen Arbeit mit Gruppen sowie in
Institutionen vermittelt.
4. Die einzelnen Elemente der Psychotherapieausbildung sowie der psychotherapeutischen Weiterbildungen im ÖVIP werden im folgenden detailliert beschrieben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit wird dabei auf geschlechtsneutrale Formulierungen weitgehend verzichtet. Geschlechtsspezifisch wird allerdings in jenen Passagen formuliert, in denen von Ausbildungs bzw. Weiterbildungsabschlüssen sowie ausdrücklich von den Titeln die Rede ist, die danach aus der Sicht des ÖVIP geführt werden dürfen.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Mag.Alexandra Bisanz gerne zur Verfügung:
e-Mail: info@oevip.at oder Tel. 01/406 24 35
I. AUSBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN ANALYTIKER
(mindestens 1980 Stunden)
Die
Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker qualifiziert zur
psychotherapeutischen Arbeit. Sie vermittelt auch jene Qualifikation,
die zum Ausgangspunkt für die Weiterbildung zum
Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
und/oder zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten
genommen werden kann.
Die Ausbildung zum Individualpsychologischen
Analytiker umfasst insgesamt mindestens 1980 Stunden und gliedert sich
in drei Bereiche:
1. Theorieausbildung (mindestens 300 Stunden),
2. Praktische Ausbildung (mindestens 1630 Stunden),
3. Selbstgewählte ergänzende Schwerpunktsetzungen (mindestens 50 Stunden).
1. THEORIEAUSBILDUNG
(mindestens 300 Stunden)
Die Theorieausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker umfasst den Literaturgrundkurs (mindestens 210 Stunden) sowie vertiefende Theorieseminare (mindestens 90 Stunden).
1.1. Literaturgrundkurs
(mindestens 210 Stunden)
Der Literaturgrundkurs umfasst die fünf Ausbildungselemente A) bis E) von jeweils 40 bzw. 50 Stunden Dauer:
A) Die Entwicklung der Individualpsychologie im historischen Kontext
(40 Stunden)
Hier
wird unter Bezugnahme auf andere psychotherapeutische (und dabei
insbesondere tiefenpsychologische) Schulen die Geschichte der
Individualpsychologie von ihren Anfängen bis heute dargestellt und
bearbeitet.
Diese beginnt mit den Anfängen der Entwicklung der
Tiefenpsychologie, geht auf den Beitrag Adlers an der Entwicklung der
Psychoanalyse sowie auf die wachsenden Divergenzen zwischen Freud und
Adler bis zu ihrer endgültigen Entzweiung (1911) ein, handelt von deren
gemeinsamen Grundannahmen und verfolgt die weitere Entwicklung der
Individualpsychologie, wie sie innerhalb und außerhalb des
deutschsprachigen Raums ausgemacht werden kann. Dabei wird auch auf die
Rezeption anderer psychotherapeutischer Schulen durch
Individualpsychologen sowie auf die Rezeption der Individualpsychologie
innerhalb anderer psychotherapeutischer Schulen eingegangen.
Im besonderen wird auf jene Veränderungen in einschlägigen Theoriebildungen eingegangen, welche Fragen der gesunden und pathologischen Persönlichkeitsentwicklung, Fragen entsprechender Persönlichkeits- und Interaktionskonzepte sowie Probleme der psychotherapeutischen Methodik und Praxeologie ("Technik") betreffen.
Um die Voraussetzung einzelner Entwicklungslinien differenzierter verstehen zu können, werden Zusammenhänge mit sozialökonomischen und kulturellen Ideen der jeweiligen Epoche sowie Hinweise auf wissenschaftstheoretische und philosophische Grundannahmen hergestellt.
Insgesamt
wird darauf geachtet, dass jene problemgeschichtlich fassbaren
Entwicklungslinien nachgezeichnet werden, deren Kenntnis nötig ist, um
jüngere Diskussionen und Entwicklungen vor deren historischen
Hintergründen verstehen zu können.
B) Persönlichkeitstheorie und Interaktionstheorie
(50 Stunden)
In Anknüpfung an den problemgeschichtlichen Teil geht es hier um die Einarbeitung in die individualpsychologische Persönlichkeits- und Interaktionstheorie. Unter Bezugnahme auf zentrale individualpsychologische Begriffe wie Minderwertigkeitsgefühl, tendenziöse Apperzeption, Kompensation, Gemeinschaftsgefühl, Lebensstil etc. wird das dynamische Persönlichkeits- und Beziehungsmodell der Individualpsychologie entfaltet. Dabei wird auf Forschungsergebnisse verwiesen, die dieses Persönlichkeits- und Beziehungsmodell stützen. Überdies sind Bezüge zu anderen persönlichkeitstheoretischen Konzepten wie jenen der Struktur-Theorie, der Selbstpsychologie, der Triebtheorie, der Objektbeziehungstheorie oder der Systemtheorie aus individualpsychologischer Perspektive herzustellen.
C) Entwicklungspsychologie
(40 Stunden)
In Anknüpfung an den Abschnitt über Persönlichkeits- und Interaktionstheorie wird ein Überblick über die psychische Entwicklung von der frühen Kindheit bis ins Alter gegeben. Hier sind sowohl "Querschnittfragen" (die psychische Befindlichkeit im ersten, zweiten ... Lebensjahr) als auch "Längsschnittfragen" (Entwicklung des Lebensstils, psychosexuelle Entwicklung, altersspezifische Konflikte und Probleme ...) zu thematisieren.
D) Psychopathologie
(40 Stunden)
In Anknüpfung an den Abschnitt über Entwicklungspsychologie werden nun die Grundzüge einer tiefenpsychologischen und damit auch entwicklungsbezogenen Psychopathologie vermittelt. Dabei geht es vor allem auch um die Aneignung jüngerer Konzepte, die von der Psychopathologie im Kindes- und Jugendalter sowie von der Psychopathologie im Erwachsenenalter handeln. In diesem Zusammenhang werden auch gängige psychopathologische Systementwürfe und Klassifikationsschemata aus individualpsychologischer Sicht vorgestellt.
E) Methodik und Praxeologie ("Technik")
(40 Stunden)
Dem Abschnitt über Psychopathologie folgt die Aneignung von Literatur, die von der Ausgestaltung diagnostischer und therapeutischer Prozesse handelt. Dabei ist eine Auseinandersetzung mit traditionellen und neueren Konzepten aus der Individualpsychologie und Psychoanalyse unumgänglich. Auch sind insbesondere den therapeutischen Prozess gestaltende Faktoren wie Angst, Sicherung, Deutung, Übertragung, Widerstand, Agieren, etc. und der Umgang des Therapeuten damit darzustellen und zu bearbeiten. Was die Ausgestaltung therapeutischer Prozesse betrifft, so wird der Zusammenhang zwischen Diagnose, Indikation, Setting, Methode (Technik), Beziehungs- und Prozessgeschehen, Alter und den äußeren Rahmenbedingungen von Psychotherapie herausgestrichen. Darüber hinaus wird auf Möglichkeiten und Grenzen der interdisziplinären Kooperation mit Institutionen und Vertretern anderer Berufsgruppen im Spannungsfeld der Psychotherapie eingegangen.
Zur
Absolvierung der Ausbildungselemente A) bis E) bietet das
Alfred-Adler-Institut unter Berücksichtigung regionalspezifischer
Gegebenheiten Literaturseminare an, die sich über mehrere Semester
erstrecken, insgesamt 150 Stunden umfassen und zu je 30 Stunden auf die
Ausbildungselemente A) bis E) anrechenbar sind. Für
Ausbildungskandidaten und Ausbildungskandidatinnen ist die Teilnahme an
diesen Literaturseminaren verpflichtend.
Daneben wird das
Alfred-Adler-Institut auch andere, zeitlich kürzer bemessene
Literaturseminare anbieten, die in Ergänzung zum 150-stündigen
Literaturseminar auf die Ausbildungselemente A) bis E) anrechenbar sein
werden.
Überdies wird davon ausgegangen, dass sich Psychotherapeuten
in Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker über diese
Literaturseminare hinaus kontinuierlich mit einschlägiger Fachliteratur
beschäftigen.
1.2. Vertiefende Theorieseminare
(mindestens 90 Stunden)
Die vertiefenden Theorieseminare umfassen die Ausbildungselemente F) bis H) im Gesamtumfang von mindestens 90 Stunden unter besonderer Einbeziehung von Fallbeispielen und/oder Falldiskussionen.
F) Seminar über Unterschiede in der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen
unter Einbeziehung von Themenbereichen wie Arbeit mit Angehörigen, Arbeit mit Institutionen, Arbeit am Arbeitsbündnis etc.
(mindestens 20 Stunden)
G)
Spezielle Fragen der Psychopathologie (Entwicklungspsychopathologie) in
ihrer Bedeutung für die psychotherapeutische Arbeit mit Erwachsenen
unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der psychotherapeutischen Diagnostik und Indikationsstellung
(mindestens 35 Stunden)
H)
Fallzentrierte Seminare zu speziellen Fragen der Methodik und
Praxeologie ("Technik") des psychotherapeutischen Arbeitens mit
Erwachsenen
inklusive Fragen des Therapiebeginns und des
Therapieendes, der methodischen Ausgestaltung der psychotherapeutischen
Beziehung, des psychotherapeutischen Prozesses, der Arbeit mit
Angehörigen und Institutionen, Fragen der interdisziplinären
Kooperation, der psychotherapeutischen Beratung etc.
(mindestens 35 Stunden)
2. PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN ANALYTIKER
(mindestens 1630 Stunden)
Die praktische Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker umfasst Selbsterfahrung (mindestens 330 Stunden), Praktikum und Praktikumsreflexion (mindestens 580 Stunden) sowie selbständige psychotherapeutische Arbeit unter Supervision (mindestens 720 Stunden).
2.1. Selbsterfahrung
(mindestens 330 Stunden)
Im Zuge der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker sind die Selbsterfahrungselemente I) und J) im Gesamtumfang von mindestens 330 Stunden zu absolvieren:
I) Lehranalyse in der Dauer von zumindest 300 Stunden bei einem Lehranalytiker bzw. einer Lehranalytikerin des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie.
J) Gruppenselbsterfahrung in der Dauer von zumindest 30 Stunden bei einem Gruppenpsychotherapeuten bzw. einer Gruppenpsychotherapeutin des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie.
2.2. Praktikum und Praktikumssupervision
(mindestens 580 Stunden)
Das Praktikum samt Praktikumssupervision umfasst die Ausbildungselemente K) und L) im Gesamtumfang von mindestens 580 Stunden:
K)
Praktikum in Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens, in denen
das Praktikum gemäß § 8 des Psychotherapiegesetzes absolviert werden
kann, in der Dauer von zumindest 550 Stunden.
Im Rahmen dieses
Praktikums sollen praktische psychotherapeutische Kenntnisse und
Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden
Personen erworben werden. Diese Erfahrungen haben sich vor allem auch
auf die Bereiche Erstgespräch, Anamneseerhebung, Diagnostik und
Therapieindikation zu beziehen; dies erfolgt unter der Anleitung eines
Psychotherapeuten.
Mindestens 150 Stunden dieses Praktikums sind
innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des
Gesundheitswesens zu absolvieren.
L) Begleitende Supervision dieses Praktikums in der Dauer von zumindest 30 Stunden.
Kandidaten in Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker werden bei der Suche ihrer Praktikumsplätze durch den Österreichischen Verein für Individualpsychologie unterstützt.
2.3. Psychotherapeutische Arbeit unter Supervision
(mindestens 720 Stunden)
Wenn Psychotherapeuten in Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker in ihrer Theorieausbildung zumindest den Literaturgrundkurs abgeschlossen haben und wenn sie über mindestens 100 Stunden Lehranalyse verfügen, dann können sie (nach einer entsprechenden Information an den Lehranalytiker) an den Lehrausschuss des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie den Antrag stellen, in die Liste jener Psychotherapeuten in Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker eingetragen zu werden, die unter Supervision individualpsychologischpsychotherapeutisch zu arbeiten beginnen können. Diese Liste wird vom Lehrausschuss geführt.
Wenn
Psychotherapeuten in Ausbildung zum Individualpsychologischen
Analytiker in diese Liste eingetragen wurden, sind sie in der Lage, die
Ausbildungselemente M) und N) zu absolvieren:
M) Mindestens 600 Stunden psychotherapeutische Arbeit mit mindestens drei Patienten.
N) Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist in zumindest 120 Stunden Kontrollanalyse supervisorisch zu reflektieren und zu begleiten.
Von den zumindest drei Fällen, die mit Kontrollanalytikern bzw. Kontrollanalytikerinnen des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie besprochen werden, müssen mindestens zwei Fälle von der einzelpsychotherapeutischen Arbeit mit Erwachsenen handeln. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kontrollanalytiker kann die weitere Arbeit, die in Kontrollanalysen besprochen wird, z.B. kinder- oder jugendlichenpsychotherapeutischer, gruppenpsychotherapeutischer, paartherapeutischer Art sein.
Die Tätigkeit, die dabei supervidiert wird, sollte die hochfrequente und längerfristige individualpsychologische Analyse mit zumindest einem erwachsenen Patienten/einer erwachsenen Patientin enthalten. Weiters sollten im Rahmen dieser Kontrollanalysen zumindest ein Therapieanfang und ein Therapieabschluss supervisorisch besprochen werden.
3. SELBSTGEWÄHLTE ERGÄNZENDE SCHWERPUNKTSETZUNGEN
(mindestens 50 Stunden)
Zur
individuellen Ergänzung der theoretischen und praktischen Ausbildung
zum Individualpsychologischen Analytiker sind Ausbildungselemente aus
O) im Gesamtumfang von mindestens 50 Stunden zu absolvieren:
O)
Vertiefte Auseinandersetzung mit den Themenbereichen, von welchen die
Ausbildungselemente A) bis E), F) bis H), P) bis R) sowie V) bis W)
handeln;
und/oder
Auseinandersetzung mit Themenbereichen, wie sie
im Rahmen der Weekends sowie im Rahmen der Vereinsabende des
Österreichischen Vereins für Individualpsychologie behandelt werden;
und/oder
ergänzende Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden anderer psychotherapeutischer Schulen;
und/oder
ergänzende
Auseinandersetzung mit Themenbereichen wie Wissenschaftstheorie,
Wissenschaftsmethodik, Psychotherapieforschung, psychoanalytische
Pädagogik, Epidemiologie, Kultur und Gesellschaftstheorie sowie Fragen
der Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Vertretern anderer
Berufsgruppen u.ä.;
und/oder
weiterführende Auseinandersetzung
mit Fragen der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen, Gruppen, Paaren oder Familien;
und/oder
Besprechung von Abschlussarbeiten bzw. Besprechung der eigenen Abschlussarbeit.
Zur Absolvierung des Ausbildungselementes O) können auch Aus, Fort und Weiterbildungsveranstaltungen belegt werden, die nicht vom Österreichischen Verein für Individualpsychologie angeboten werden.
II. ZULASSUNG, ABSOLVIERUNG UND ABSCHLUSS DER
AUSBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN
ANALYTIKER
1.
Ein Ansuchen um Zulassung zur Ausbildung zum Individualpsychologischen
Analytiker kann bereits vor Abschluss des psychotherapeutischen
Propädeutikums an den Österreichischen Verein für Individualpsychologie
gestellt werden, sofern
a) abzusehen ist, dass das psychotherapeutische Propädeutikum innerhalb der nächsten drei Jahre abgeschlossen sein wird und
b) bis dahin das 24. Lebensjahr vollendet sein wird.
c)
Darüber hinaus hat der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung
und/oder der erfolgreiche Abschluss eines Studiums im Sinn des § 10 des
Psychotherapiegesetzes vorzuliegen.
Bei Vorliegen besonderer Gründe kann ein Ansuchen um Zulassung zur Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker vom Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie in Ausnahmefällen auch dann behandelt werden, wenn die Voraussetzung c) nicht gegeben ist.
2. Entscheidet sich der Österreichische Verein für Individualpsychologie für die Weiterbehandlung des Ansuchens, so erhalten die Ansuchenden die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, die von Mitgliedern des Lehrausschusses geführt werden. Haben die Mitglieder des Lehrausschusses, welche die Vorstellungsgespräche geführt haben, den Eindruck gewonnen, dass der Ansuchende in ausreichender Weise bereit und in der Lage ist, im Zuge der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker Flexibilität, Beziehungsfähigkeit und theoretisches Verständnis zu entwickeln sowie Zugang zu eigenen unbewussten Prozessen zu finden, so empfiehlt der Lehrausschuss des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie, das Ansuchen um Zulassung zur Ausbildung positiv zu behandeln. Dieser Empfehlung Rechnung tragend, entscheidet der Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie über die Zulassung zur Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker.
Fällt die Entscheidung positiv aus, so kann mit der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker begonnen werden, sobald die in § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes angeführten Voraussetzungen für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums erfüllt sind. Wenn diese Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker gegeben sind, so ist dies dem Österreichischen Verein für Individualpsychologie unverzüglich mitzuteilen. Von diesem Zeitpunkt an beginnt die Mitgliedschaft im Österreichischen Verein für Individualpsychologie als Kandidat.
Sollten seit dem Zeitpunkt des Ansuchens um Zulassung zum Individualpsychologischen Analytiker mehr als drei Jahre vergangen sein, ohne dass die in § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes angeführten Voraussetzungen zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums erfüllt wurden, so ist auch die Zulassung zur Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker erloschen. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe hat der Vorstand die Möglichkeit, von dieser Regelung Abstand zu nehmen.
3. Die theoretischen und die praktischen Teile des psychotherapeutischen Fachspezifikums sind innerhalb des Ausbildungsangebots des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie zu absolvieren [ausgenommen das Ausbildungselement K) sowie etwaige Veranstaltungen zur Absolvierung der Ausbildungselemente O)]. Davon abweichende Wünsche sind an den Lehrausschuss des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie zu richten.
Kandidaten wird die Gelegenheit geboten, den Verlauf ihrer Ausbildung zu besprechen und zu reflektieren.
4.
a) Legt ein Kandidat Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme an
Lehrveranstaltungen vor, die der Abdeckung der Ausbildungselemente A)
bis H) sowie O) dienen,
b) legt er Bestätigungen über die
erfolgreiche Absolvierung des Praktikums [Ausbildungselement K)] samt
Praktikumssupervision [Ausbildungselement L)] sowie eine Bestätigung
über die Teilnahme an der Gruppenselbsterfahrung [Ausbildungselement
J)] vor,
c) und wird von Lehr? und Kontrollanalytikern bestätigt,
dass ein Abschluss der Lehr? und Kontrollanalysen [Ausbildungselemente
I) und N)] im Einvernehmen zwischen Lehr? und Kontrollanalytiker
einerseits und dem Kandidaten andererseits vorliegt,
dann wird der erfolgreiche Abschluss der Theorieausbildung, der praktischen Ausbildung und der selbstgewählten ergänzenden Schwerpunktsetzungen vom Lehrausschuss nach Rücksprache mit dem Alfred-Adler-Institut bestätigt.
Im Anschluss daran ist ein Abschlussvortrag in schriftlicher Form dem Lehrausschuss zur Begutachtung vorzulegen. Wird darüber positiv befunden, so ist der Abschlussvortrag der Vereinsöffentlichkeit zu präsentieren. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist im Anschluss daran vom Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie zu bestätigen.
Damit sind die Voraussetzungen für die Eintragung in die Psychotherapeutenliste mit der methodenspezifischen Zusatzbezeichnung "Individualpsychologie (IP)" gegeben. Absolventen können zugleich ordentliche Mitglieder des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie werden und sind dann berechtigt, den Titel "Individualpsychologischer Analytiker / Individualpsychologische Analytikerin" zu führen.
5. a) Kommt es während der Lehranalyse zu schwerwiegenden Problemen zwischen dem Kandidaten und seinem Lehranalytiker, sodass die Fortführung der Lehranalyse in Frage gestellt ist, so hat der Kandidat das Recht, sich mit einer von
ihm gewählten Vertrauensperson aus dem Lehrausschuss zu beraten. Kommt es während der Ausbildung zu schwerwiegenden Problemen zwischen dem Kandidaten und anderen Lehrtherapeuten, so hat der Kandidat das Recht, sich mit einer von ihm gewählten Vertrauensperson aus dem Lehrausschuss oder aus dem Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie zu beraten.
b) Kommt es aus irgendwelchen Gründen zum Abbruch oder zur Unterbrechung der Lehranalyse, so ist es die Aufgabe des Lehranalytikers, dies dem Lehrausschuss ohne jeden weiteren Kommentar mitzuteilen. Der Abbruch oder das Sistieren einer Lehranalyse ist nicht mit dem Abbruch der Ausbildung gleichzusetzen.
c)
Treten im Österreichischen Verein für Individualpsychologie im Laufe
der Ausbildung gravierende Zweifel an der Eignung des Kandidaten für
den Beruf des Individualpsychologischen Analytikers auf, dann hat der
Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie ein
Vorstandsmitglied oder ein Mitglied des Lehrausschusses zu bitten, dem
Kandidaten zumindest ein Gespräch anzubieten. Können Zweifel an der
Eignung des Kandidaten für den Beruf des Individualpsychologischen
Analytikers nicht ausgeräumt werden, so hat der Vorstand des
Österreichischen Vereins für Individualpsychologie nach Anhörung des
Lehrausschusses die Möglichkeit, die Ausbildung zum
Individualpsychologischen Analytiker zu sistieren oder abzubrechen.
III.
WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN
KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 640 Stunden)
1. ZULASSUNG UND ABSOLVIERUNG DER WEITERBILDUNG
ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN KINDER- UND
JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
Die
Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten umfasst einen theoretischen Teil im
Gesamtumfang von mindestens 200 Stunden [Weiterbildungselemente P) bis
R)], einen praktischen Teil von mindestens 400 Stunden
[Weiterbildungselemente S) und T)] sowie selbstgewählte ergänzende
Schwerpunktsetzungen von mindestens 40 Stunden [Weiterbildungselement
U)].
Die Weiterbildungselemente P) bis U) können bereits vor dem Abschluss der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker belegt werden. Der Abschluss der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist freilich erst dann möglich, wenn zuvor die Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker erfolgreich beendet wurde.
Mit der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann ohne spezifische Rücksprache mit dem Lehrausschuß oder mit dem Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie begonnen werden. Kandidaten und Individualpsychologische Analytiker, die den Abschluss der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstreben, sollten dies aber dem Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie mitteilen.
2. DER THEORETISCHE TEIL DER WEITERBILDUNG
ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN KINDER-
UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 200 Stunden)
Der theoretische Teil umfasst die Weiterbildungselemente P), Q) und R) im Gesamtumfang von mindestens 200 Stunden:
P) Literaturseminar Kinderpsychotherapie
unter Berücksichtigung von Fragen wie Angehörigenarbeit,
Kooperation mit Institutionen, etc.
(mindestens 40 Stunden).
Q) Literaturseminar Jugendlichenpsychotherapie
unter Berücksichtigung von Fragen wie Angehörigenarbeit, Kooperation mit
Institutionen, etc. (mindestens 40 Stunden).
R) Fallzentrierte Seminare über Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
unter
Bezugnahme auf Fragen der Indikation und psychotherapeutischen
Diagnose, der psychotherapeutischen Technik, der Angehörigenarbeit, der
Kooperation mit Institutionen, etc.
(mindestens 80 Stunden).
Wurden
zur Abdeckung des Ausbildungselementes O) im Rahmen der Ausbildung zum
Individualpsychologischen Analytiker Seminare, Vorlesungen u.a. belegt,
die auch zur Abdeckung der Weiterbildungselemente P), Q) und R)
ausgewiesen waren, so können diese Seminare, Vorlesungen u.a. auf die
Abdeckung der Weiterbildungselemente P), Q) und R) im Rahmen der
Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten angerechnet werden.
3. DER PRAKTISCHE TEIL DER WEITERBILDUNG
ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN KINDER-
UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 400 Stunden)
Wenn Psychotherapeuten in Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker in die vereinsinterne Liste jener Psychotherapeuten in Ausbildung eingetragen sind, die unter Supervision individualpsychologischpsychotherapeutisch zu arbeiten beginnen können (vgl. dazu den Kommentar in Kapitel I.2.3), so können sie auch mit dem praktischen Teil der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beginnen. Dieser praktische Teil umfasst die Weiterbildungselemente S) und T) im Gesamtumfang von mindestens 400 Stunden:
S) Mindestens 300 Stunden psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen.
T) Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist in zumindest 100 Stunden
Kontrollanalyse supervisorisch zu reflektieren und zu begleiten.
Dabei
sollte zumindest eine längerfristige, kontinuierliche
psychotherapeutische Arbeit mit einem Kind sowie mindestens eine
längerfristige, kontinuierliche psychotherapeutische Arbeit mit einem
Jugendlichen supervisorisch besprochen werden.
Weiters sollten im
Rahmen dieser Kontrollanalysen zumindest ein Therapieanfang und ein
Therapieabschluss supervisorisch besprochen werden.
Wurde
im Rahmen der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker im
Zuge der Abdeckung der Ausbildungselemente M) und N) bereits mit einem
Kind bzw. Jugendlichen psychotherapeutisch längerfristig und
kontinuierlich gearbeitet und wurde diese Arbeit mit einem
Kontrollanalytiker supervisorisch besprochen, so kann dies auf die
Weiterbildungselemente S) und T) im Rahmen der Weiterbildung zum
Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
angerechnet werden.
4. SELBSTGEWÄHLTE ERGÄNZENDE
SCHWERPUNKTSETZUNGEN
(mindestens 40 Stunden)
Zur individuellen Ergänzung der theoretischen und praktischen Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind Weiterbildungselemente U) im Gesamtumfang von mindestens 40 Stunden zu absolvieren:
U) Zur Abdeckung des Weiterbildungselementes U) können zusätzliche Seminare,
Vorlesungen
u.ä. belegt werden, die den Weiterbildungselementen P), Q), R) oder T)
zugerechnet sind. Auf das Weiterbildungselement U) sind aber auch
andere Seminare, Vorlesungen u. ä. anrechenbar, die den Problembereich
der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und dessen Randgebiete
betreffen.
Zur Absolvierung des Ausbildungselements U) können auch Aus, Fort und Weiterbildungsveranstaltungen belegt werden, die nicht vom Österreichischen Verein für Individualpsychologie angeboten werden.
5. ABSCHLUSS DER WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUTEN
Legt ein Individualpsychologischer Analytiker als ordentliches Mitglied des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie
?
Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen
vor, die der Abdeckung der Ausbildungselemente P), Q), R) und U) dienen,
?
und wird von Kontrollanalytikern bestätigt, dass ein Abschluss der
Kontrollanalyse [Ausbildungselement T)] im Einvernehmen zwischen
Kontrollanalytiker und dem Individualpsychologischen Analytiker
vorliegt,
dann wird der erfolgreiche Abschluss des theoretischen
und des praktischen Teils der Weiterbildung zum
Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
sowie der selbstgewählten ergänzenden Schwerpunktsetzungen vom
Lehrausschuss des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie
nach Rücksprache mit dem Alfred-Adler-Institut bestätigt.
Im Anschluss daran ist die schriftliche Fassung einer Falldarstellung mit einem Kontrollanalytiker zu besprechen. Wird über diese Falldarstellung positiv befunden, so ist diese Falldarstellung der Vereinsöffentlichkeit zu präsentieren. Damit ist die Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeschlossen. Die Absolventen dieser Weiterbildung sind als ordentliche Mitglieder des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie berechtigt, den Titel "Individualpsychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / Individualpsychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" zu führen.
Innerhalb des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie werden die Absolventen und Absolventinnen dieser Weiterbildung jedenfalls in die Liste Individualpsychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgenommen.
IV.
WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN
GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 540 Stunden)
1. ZULASSUNG UND ABSOLVIERUNG DER WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN
1.1. Die Zulassung zur Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten kann bereits vor dem erfolgten Abschluss der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker, frühestens aber nach Absolvierung des Ausbildungsabschnitts J) begonnen werden.
1.2. Die Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten umfasst einen theoretischen Teil im Gesamtumfang von mindestens 100 Stunden [Weiterbildungselemente V) und W)] sowie einen praktischen Teil im Gesamtumfang von mindestens 440 Stunden [Weiterbildungselemente X), Y) und Z)].
1.3.
Die Weiterbildungselemente V) bis Z) können bereits vor Abschluss der
Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker belegt werden. Die
Gruppenselbsterfahrung J) kann jedoch nicht auf die Weiterbildung zum
Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten angerechnet werden.
Der Abschluss der Weiterbildung zum Individualpsychologischen
Gruppenpsychotherapeuten ist freilich erst möglich, wenn zuvor die
Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker erfolgreich beendet
wurde.
2. DER THEORETISCHE TEIL DER WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 100 Stunden)
Der theoretische Teil der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten folgt dem Grundsatz des Lernens in der Gruppe. Deshalb sind die Theorieausbildungsblöcke V) und W) in zwei aufeinanderfolgende Abschnitte gegliedert:
a) Selbständige Einarbeitung in die Theorie (Pflichtlektüre in Klein
gruppen)
und
b) gemeinschaftliche Umsetzung des theoretischen Stoffs in Veranstaltungen, die unter der Leitung von Ausbildnern stattfinden.
Die Weiterbildungselemente V) und W) umfassen insgesamt mindestens 100 Stunden:
V) Spezielle Fragen der individualpsychologischen Gruppentheorie
unter
besonderer Berücksichtigung von Themenschwerpunkten wie Indikation zur
Gruppenpsychotherapie, Entwicklung von Gemeinschaftsgefühl,
Lebensstilanalyse, Gruppenwiderstand, Setting etc.
(mindestens 40 Stunden im Anschluss an Selbststudium)
sowie
Spezielle Fragen der individualpsychologischen Arbeit in Gruppen und
Systemen
wie
z.B. in therapeutischen Gemeinschaften, Gruppen und Familien, in
Systemen und Institutionen wie Schule, Gefängnis, Krankenstation,
Arbeitsteam, Betrieb etc.
(mindestens 30 Stunden im Anschluss an Selbststudium)
W) Grundlegende Literatur
über Gruppendynamik, Gruppentherapie und Gruppenanalyse, Systemische Gruppentherapie etc.
(mindestens 30 Stunden)
Wurden zur Abdeckung des Ausbildungselementes O) im Rahmen der Ausbildung zum Individualpsychologischen Analytiker Seminare, Vorlesungen u.a. belegt, die auch zur Abdeckung der Weiterbildungselemente V) und W) ausgewiesen waren, so können diese Seminare, Vorlesungen etc. auf die Abdeckung der Weiterbildungselemente V) und W) im Rahmen der Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten angerechnet werden.
3. DER PRAKTISCHE TEIL DER WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN
(mindestens 440 Stunden)
Die praktische Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten umfasst die Weiterbildungselemente X), Y) und Z) im Gesamtausmaß von mindestens 440 Stunden:
X) Gruppenpsychotherapeutische Selbsterfahrung beinhaltet
die
Teilnahme an einer mindestens zweijährigen, von ein und demselben
individualpsychologischen Gruppenlehrtherapeuten geleiteten Gruppe im
Ausmaß von wöchentlich zwei Stunden
(Gesamtumfang mindestens 160 Stunden)
sowie
die
Teilnahme an zumindest drei geblockten Gruppen, die entweder im Rahmen
von einwöchigen Klausurtagungen des Österreichischen Vereins für
Individualpsychologie angeboten werden oder geblockt im Laufe des
Jahres abgehalten werden. Eine Gruppe kann im Rahmen eines Workshops
oder einer Klausurtagung einer nicht individualpsychologisch
orientierten Ausbildungseinrichtung absolviert werden, wenn eine
entsprechende Genehmigung des Vorstandes des ÖVIP vorliegt. (mindestens
90 Stunden)
Y) Co-Leitung einer Gruppe
im Rahmen einer Individualpsychologie?Klausurtagung oder einer geblockten Gruppe
(cirka 30 Stunden)
Z) Gruppenpsychotherapeutische Praxis
im
Gesamtumfang von mindestens 80 Stunden, die nach der ersten
Klausurtagung bzw. nach der ersten geblockten Gruppe, aber frühestens
ein Jahr nach Beginn der praktischen Weiterbildung begonnen werden
kann. Diese 80 Stunden gruppen psychotherapeutische Praxis werden in
zumindest 80 Stunden Gruppensupervision begleitend supervidiert.
4. DER ABSCHLUSS DER WEITERBILDUNG ZUM INDIVIDUALPSYCHOLOGISCHEN GRUPPENPSYCHOTHERAPEUTEN
Legen Individualpsychologische Analytiker als ordentliche Mitglieder des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie
Bestätigungen über die erfolgreiche Teilnahme an den Weiterbildungselementen V) und W) vor
und
wird von einem Gruppenlehrtherapeuten im Einvernehmen mit dem
Individualpsychologischen Analytiker bestätigt, dass ein Abschluss des
praktischen Teils der Weiterbildung vorliegt [Weiterbildungselemente X)
bis Z)],
so hat der Individualpsychologische Analytiker mit einem
Gruppenlehrtherapeuten eine schriftliche Arbeit (z.B. Auswertung von
Beobachtungsprotokollen) unter besonderer Berücksichtigung von
Teilaspekten des Gruppengeschehens zu besprechen. Wird diese Arbeit
angenommen, so ist sie der Vereinsöffentlichkeit in mündlicher Form zu
präsentieren.
Die
Weiterbildung zum Individualpsychologischen Gruppenpsychotherapeuten
ist dann als abgeschlossen anzusehen. Der Individualpsychologische
Analytiker ist dann als ordentliches Mitglied des Österreichischen
Vereins für Individualpsychologie berechtigt, den
Titel "Individualpsychologischer Gruppenpsychotherapeut / Individualpsychologische Gruppenpsychotherapeutin" zu führen.
Absolventen
der Weiterbildung zum Individualpsychologischen
Gruppenpsychotherapeuten werden innerhalb des Österreichischen Vereins
für Individualpsychologie jedenfalls in einer eigenen Liste geführt.
V. DIE GELTUNG DIESES CURRICULUMS
1. Das vorliegende Curriculum ist jedenfalls für all jene Psychotherapeuten in Ausbildung verbindlich, die ihre Psychotherapieausbildung im Österreichischen Verein für Individualpsychologie erst nach dem 1. Jänner 1992 begonnen haben.
2. All jene ordentlichen Mitglieder des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie, die in die Psychotherapeutenliste mit der methodenspezifischen Zusatzbezeichnung "Individualpsychologie (IP)" eingetragen sind, haben das Recht, den Titel "Individualpsychologischer Analytiker / Individualpsychologische Analytikerin" zu führen.
3. All jene ordentlichen Mitglieder des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie,
a)
die im Sinne von Punkt 2. berechtigt sind, den Titel
"Individualpsychologischer Analytiker / Individualpsychologische
Analytikerin" zu führen und
b) für welche das vorliegende Curriculum
im Sinne von Punkt 1. weder verbindlich war noch ist, können an den
Vorstand des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie den
schriftlichen Antrag stellen, überdies den Titel
"Individualpsychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut /
Individualpsychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin"
und/oder den Titel "Individualpsychologischer Gruppenpsychotherapeut /
Individualpsychologische Gruppenpsychotherapeutin" führen zu dürfen.
Diesem
Antrag ist stattzugeben, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin
spezifische Qualifikationen nachweisen kann, die jenen Qualifikationen
gleichzuhalten sind, die laut vorliegendem Curriculum im Zuge der
Weiterbildung zum Individualpsychologischen Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten und/oder Individualpsychologischen
Gruppenpsychotherapeuten erworben werden.